Mobiler Pflegedienst im Steigerwald und Umgebung
Der Pflegedienst wird von mir geleitet, von Frau Carmen Finster. Zur Vorstellung meiner Person: ich bin bereits seit über 30 Jahren in der Seniorenpflege tätig, wobei ich die meiste Zeit meiner Berufslaufbahn in ambulanten Diensten angestellt war und dort entsprechend viel Erfahrung gesammelt habe. Die Weiterbildung zur Pflegedienstleitung war die Voraussetzung um den mobilen Pflegedienst eröffnen zu können. Als Praxisanleiterin habe ich die Möglichkeit Auszubildende zu betreuen und begleiten.
Pflegehelferinnen unterstützen uns in unserer Arbeit in der Pflege, so dass wir gut aufgestellt sind und einen rundum guten Dienst und Service anbieten können.
Übersicht Leistungsangebot der Einrichtung
- Körperpflege
- Behandlungspflege
- Angehörigenberatung
- Pflegekontrollbesuche
- Betreuung inkl. Boten-und Apothekengänge oder Einkäufe erledigen
- Medikamentenbestellungen
- Besorgung von Pflegehilfsmitteln
- Häusliche Schulungen für Angehörige
- Rufbereitschaft
- Betreuungsgruppen zur Aktivierung
- u.v.m
Leistungen im Überblick
Grundpflege
-
Körperpflege
An- und Auskleiden, Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren
-
Ernährung
Mundgerechtes Zubereiten der Speisen und Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme
-
Mobilität
Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
Medizinische Behandlungspflege
- Körperpflege
- Behandlungspflege
- Angehörigenberatung
- Pflegekontrollbesuche
- Betreuung inkl. Boten-und Apothekengänge oder Einkäufe erledigen
- Häusliche Schulungen für Angehörige
- Rufbereitschaft
- Medikamentenbestellungen
- Besorgung von Pflegehilfsmitteln
- u.v.m.
Hauswirtschaftliche Versorgung
- Einkaufen
Betreuungsgruppe
-
Beschäftigung
-
Gedächtnistraining
-
Gymnastik
-
Ausflüge
-
u. v. m.
Regelmäßige Beratungs- bzw. Qualitätssicherung-Besuche
-
Beratung Pflegebedürftige und Ihre Angehörigen
-
Beratung bei Pflegeeingradung
-
Beratung bei pflegenden Angehörigen (Pflegegeldempfänger)
-
Qualitätssicherung bei pflegenden Angehörigen
Verhinderungspflege
-
Pflege von Pflegebedürftigen, wenn pflegende Angehörige verhindert sind
Kostenübernahme – Pflegesachleistung
Der Begriff „Pflegesachleistung“ hat nichts mit „Sachen“ zu tun. Von Pflegesachleistung spricht man, wenn ein Pflegebedürftiger zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt wird. Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Pflegedienst ab. Übernommen wird Pflege, Hilfe im Haushalt und die häusliche Betreuung.
Betreuung umfasst die Unterstützung von Aktivitäten zu Hause, die der Kommunikation und den sozialen Kontakten dienen und die Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags zu Hause.
Pflegebedürftige können Sachleistungen der Pflegekasse von ambulanten Pflegediensten in Anspruch nehmen bis zu monatlich
- in Pflegegrad 1: 125 Euro – Entlastungsleistung
- in Pflegegrad 2: 761 Euro
- in Pflegegrad 3: 1.432 Euro
- in Pflegegrad 4: 1.778 Euro
- in Pflegegrad 5: 2.200 Euro
Zusätzlich steht allen Pflegebedürftigen von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 ein sogenannter Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat zu. Dieser Betrag ist insbesondere für die Unterstützung im Alltag gedacht. Der Betrag ist zweckgebunden und wird bei Aufwendungen für Entlastungsangebote von der Pflegekasse übernommen.